Was Sie beachten sollten, wenn Sie sich entschlossen haben, gemeinsam mit Ihrem Kind zur Mutter-Kind-Kur, Vater-Kind-Kur oder in eine gemeinsame Maßnahme von Mutter und Vater zu fahren.

Bitten Sie Ihre Ärzte die Atteste ausführlich mit entsprechenden Begründungen auszustellen.

Wir empfehlen Ihnen die Hilfe und Unterstützung einer Beratungs- und Vermittlungsstelle in Anspruch zu nehmen. In jedem Falle sollten Sie sich den Erhalt des Antrages von Ihrer Krankenkasse bestätigen lassen. Nach § 13 des Patientenrechtegesetz ist die Krankenkasse verpflichtet Ihren Antrag innerhalb von 3 Wochen, unter Einbeziehung des MDK innerhalb 5 Wochen, zu bearbeiten. Erfolgt die Bearbeitung innerhalb der Frist nicht, gilt Ihr Antrag als genehmigt.

Weisen Sie alle Behandlungen bei verschiedenen Fachärzten in den letzten Monaten nach.

Beschreiben Sie Ihre persönliche Belastungssituation in Ihrer Familie und deren krankmachenden Folgen ausführlich. Der Medizinische Dienst Ihrer Krankenkasse kann nur beurteilen, was ihm zur Kenntnis gegeben wird.

Sollte die Krankenkasse Ihren Kurantrag ablehnen, gehen Sie in jedem Fall in Widerspruch.

Mehr als 60% der Widersprüche haben Erfolg und die Mütter und Väter können ihre Kurmaßnahme antreten. Sie haben nach Erhalt der schriftlichen Ablehnung 4 Wochen Zeit den Widerspruch einzureichen.

Ihre Beratungs- und Vermittlungsstelle ist Ihnen bei der Bearbeitung behilflich.