Ihr Weg zur Kur

Mutter/Vater-Kind-Maßnahme beantragen

Wege zur Kur

Sie fühlen sich völlig erschöpft und ausgelaugt?

Lassen Sie es nicht soweit kommen.

Der Gesetzgeber hat Ihnen die Möglichkeit geschaffen in den §§ 24 und 41 SGB V  rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, dass Sie auch in Zukunft Ihren Alltag bewältigen können.
In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie verschiedene Möglichkeiten, eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme zu beantragen:

Bundesweit existieren ca. 1 300 Beratungs- und Vermittlungsstellen des Müttergenesungswerkes, die Ihnen bei der Beantragung einer Mütter- oder Mutter/Vater-Kind-Maßnahme behilflich sind. Mit vielen dieser Stellen arbeitet  unsere Klinik seit Jahren vertrauensvoll zusammen.

Die Beratungsstellen kennen auf Grund ihrer langjährigen Erfahrung die speziellen Behandlungskonzepte und Schwerpunkte der Kliniken und werden Ihnen helfen, die für Sie geeignete Klinik zu finden.

Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter www.muettergenesungswerk.de

  1. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
  2. Neben der Beratung über Inhalt und Therapiemöglichkeiten einer Mutter-Kind-Kur erhalten Sie auch Atteste für den/die behandelnden Arzt/Kinderarzt. Sie können sich die Atteste auch auf unserer Seite downloaden und ausdrucken.
  3. Die ausgefüllten Atteste geben Sie an die Beratungsstelle. Eventuell erfolgt während des Beratungsgespräches bereits eine Abstimmung über die geeignete Klinik und den Kurzeitraum.
  4. Die Beratungsstelle beantragt die Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme bei Ihrer Krankenkasse.
  5. Bei Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse erfolgt die verbindliche Reservierung in der Kurklinik durch die Beratungsstelle.
  6. Weiterhin hilft Ihnen die Beratungsstelle - bei Abstimmungen der Kurvorbereitung, Terminplanung u. ä, - bei Widersprüchen, - bei der Kurnachsorge durch Gesundheitsangebote. - als Navigator bei weiteren Gesundheits- oder sozialen Problemen.

Sie wenden sich direkt an unsere Klinik.

  1. Unsere Sachbearbeiterin wird Ihnen analog der Vorgehensweise der Beratungsstellen behilflich sein und Sie auf dem Weg in unsere Klinik begleiten.
  2. Der Vorteil für Sie findet sich darin, dass Ihre spezifischen Fragen aus erster Hand beantwortet werden können.
  3. Das Know How unserer Fachkräfte steht im Falle einer Ablehnung durch die Krankenkasse und des folgenden Widerspruchs für Sie bereit.
  4. Die Planung des Kurzeitraums wird direkt mit Ihnen erfolgen.

Sie beantragen die Kur direkt über die Krankenkasse.

  1. Sie lassen sich bei Ihrer Krankenkasse einen Kurantrag geben und reichen diesen, ausgefüllt durch Ihren Heimatarzt, bei Ihrer Krankenkasse selbst ein.
  2. Die Krankenkasse wird die Kurbedürftigkeit prüfen und Ihnen eine Klinik und evtl. Termin vorschlagen.  Änderungen und Abstimmungen oder Widersprüche regeln Sie selbstständig.
Wichtig zu wissen

Mutter-Kind-Kuren sollen eine Schwächung der Gesundheit beseitigen, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen würde, oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung vorbeugen.

Grundsätzlich hat jede/r Mutter/Vater Anspruch auf eine Mutter/Vater-Kind-Kur, wenn diese medizinisch erforderlich ist.

Eine Mutter/Vater-Kind-Kur dauert in der Regel 21 Tage. An- und Abreisetag ist in unserer Klinik Dienstag. Eine Kurverlängerung aus medizinischen Gründen ist auf Antrag bei Ihrer Krankenkasse möglich.

Mutter/Vater-Kind-Kuren gehören zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Die Bearbeitung Ihres Antrages muss innerhalb 3 Wochen erfolgen, sonst gilt die Maßnahme als bewilligt. Wenn Ihr Antrag auf Mutter/Vater-Kind-Kur abgelehnt wurde, haben Sie das Recht auf Widerspruch. Wir sind Ihnen im Widerspruchsverfahren gerne behilflich.

In einer Mutter/Vater-Kind-Kur ist für die Krankenkasse die Erkrankung der Mutter/des Vaters der Indikator für die Genehmigung. Der Erwachsene ist therapiebedürftig. Häufig werden die Kinder als Begleitkinder eingestuft. Es sollte Ihnen bewusst sein, dass Ihre Kinder in diesem Fall keinen Anspruch auf Therapie haben. Hatte der behandelnde Arzt Ihres Kindes im Vorfeld der Beantragung eine Kurmaßnahme verordnet, sollte dem Bescheid der Krankenkasse widersprochen werden. Wir sind Ihnen dabei behilflich, damit Ihr Kind als therapiebedürftiger Patient eingestuft wird.

Für erwachsene Menschen mit Behinderung gibt es in der Mutter/Vater-Kind-Kur keine Altersbegrenzung.