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Gesetzliche Zuzahlung begrenzen:

Kurmaßnahmen für Mütter mit geringem Einkommen

Berlin, 16. Januar 2012. Für einkommensschwache Mütter, die eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme benötigen, gibt es die Möglichkeit der Reduzierung des gesetzlichen Eigenanteils. Dieser beträgt für eine dreiwöchigen Vorsorge- oder Rehamaßnahme für Mütter oder Mutter-Kind einheitlich 220 Euro.

„Schwierige finanzielle Verhältnisse dürfen Mütter nicht von einer benötigten Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme abhalten“, betont Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes (MGW) in Berlin, „Zuzahlung zur Inanspruchnahme von Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind für Menschen mit geringerem Einkommen in der Höhe begrenzt. Sie können sogar durch die Zahlung eines Pauschalbetrages am Jahresanfang für das ganze Jahr abgegolten werden. Das kann Müttern bei der Durchführung ihrer Kurmaßnahme finanziell entlasten.“

Die Selbstbeteiligung an den Kosten für Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich auf zwei Prozent (1 Prozent bei chronisch Kranken) des jährlichen Bruttoeinkommens begrenzt. So würden beispielsweise Hartz IV-Bezieherinnen und Sozialhilfeempfängerinnen mit einem Kind oder mehreren Kindern am Jahresbeginn ca. 86 Euro zahlen und wären damit von sämtlichen Zuzahlungen für Gesundheitskosten im Jahresverlauf befreit – also auch vom Eigenanteil bei Kurmaßnahmen, der gesetzlich vorgeschrieben 220,- Euro beträgt. Dies ist eine Möglichkeit der Kostenbegrenzung, die viele Krankenkassen ihren Versicherten auf Antrag einräumen.

Das Müttergenesungswerk empfiehlt Müttern deshalb, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag zu stellen, damit eine Pauschalzahlung zu Jahresbeginn möglich ist. „Unsere Erfahrungen damit sind gut“, so Schilling weiter, „die rund 1.400 Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden im MGW unterstützen kostenlos bei allen Fragen rund um die Kurmaßnahmen. Die BeraterInnen prüfen auch, ob eine finanzielle Unterstützung aus Spendenmitteln des Müttergenesungswerkes für die Mütter in Frage kommt.“

Die Beratungsstellensuche und weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen: www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030 330029-29

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Neue Heilmittelverordnung zum 01. Juli 2011

Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen können Heilmittl langfristig erhalten. Künftig kann dieser Personenkreis ohne erneute Überprüfung des Behandlungsbedarfs wieder eine langfristige Genehmigung erhalten, Sie soll mindestens ein Jahr gelten und kann sogar unbefristet erteilt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Lebenshilfe.

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Best Practice Modelle für pflegende AngehörigeBerlin, 23. März 2011. Die Pflege von Angehörigen gehört zu den psychosozialen Faktoren, die in der Therapie von Müttern in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen des Müttergenesungswerkes (MGW) eine wichtige Rolle spielen. Die konzeptionelle Herangehensweise ist vielfältig. In jedem Fall kommt es darauf an, die Gesundheit der Frauen zu stärken, krankmachende Bedingungen aufzudecken und individuelle Strategien zur Bewältigung der Belastungssituationen zu entwickeln.

„In den anerkannten Kliniken des MGW werden verschiedene Modelle von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige seit Jahren praktiziert – oft als Schwerpunktmaßnahmen“, betont Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes. „Unterschieden wird z.B. danach, ob die pflegende Frau allein in einer Mütterkurmaßnahme oder – wie in einer Klinik angeboten – mit dem zu pflegenden Angehörigen in unmittelbarer Nähe  behandelt wird. Auch die Kliniken, in denen Mütter mit behinderten und z.T. schwerstbehinderten – und erwachsenen – Kindern aufgenommen werden, haben wertvolle Erfahrungen und effektive Angebote für pflegende Angehörige.“

In den vom Müttergenesungswerk anerkannten Kliniken, die z.B. Mütter mit behinderten Kindern betreuen, ist es seit Jahren eine Selbstverständlichkeit, den Erkrankungen und Bedürfnissen der pflegenden Angehörigen besondere Rechnung zu tragen. In Einzel- und Gruppengesprächen, im Pflegeangebot, bei medizinischen, physio- und spezialtherapeutischen Therapien erhalten pflegende Angehörige neben der medizinischen Therapie für ihre eigenen Beschwerden und Gesundheitsstörungen die Unterstützung in ihrer besonderen Lebenssituation.

„Ob Anleitung zur Selbstfürsorge oder Hilfen zur Bewältigung der Krankheits- und Pflegesituation, Fragen der Bindung zum kranken Familienmitglied und der mitunter nötige Ablösungsprozess“, so Anne Schilling, „die Gesundheit und Stärkung der pflegenden Frauen für ihre wichtige Aufgabe in der Familie steht im Vordergrund aller Bemühungen.“

Anspruchsberechtigt nach den §§ 24 und 41 SGB V sind bisher „Mütter“. Das Müttergenesungswerk fordert, den funktionalen Mutterbegriff gesetzlich zu verankern, damit alle Pflegenden Anspruch haben, auch die, die keine Kinder haben. Der Bedarf für diese Maßnahmen ist riesig.

Weitere Informationen zu den Schwerpunktmaßnahmen für pflegende Angehörige und kostenlose Unterstützung in allen Fragen rund um die Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen geben die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im MGW-Verbund. Beratungsstellensuche unter: www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030/330029-29

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Rechtsanspruch auf Mütter- und Mutter-Kind-Kur in gesetzlicher Krankenversicherung

Berlin, 10. Februar 2011. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme von Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen mit Kostenübernahme durch die Krankenkassen gelten für alle Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Das Müttergenesungswerk weist darauf hin, dass in der privaten Krankenversicherung Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen wie Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen nicht automatisch versichert sind, sie müssen extra in den abzuschließenden Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

„Vor dem Wechsel in eine private Krankenversicherung sollten besonders  Familien ihre Bedürfnislage prüfen und genau mit den Leistungen der privaten Krankenversicherungen vergleichen. Ansonsten kann es passieren, dass privat versicherte Mütter auf den Kosten für die Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme sitzen bleiben“, erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes in Berlin, „oder Mütter können diese medizinischen Maßnahmen nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Kosten selbst nicht tragen können.“

Die Rahmenbedingungen für gesetzlich versicherte  Mütter sind heute so gut wie nie. Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sind bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. In Anerkennung des familiären 24-Stunden-Einsatzes müssen ambulante Maßnahmen vorher nicht ausgeschöpft sein. Gesetzlich Versicherte haben ein Wunsch- und Wahlrecht für die Wahl der richtigen Klinik. In der privaten Krankenversicherung müssen diese Maßnahmen ggf. extra versichert werden.

Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sind die einzigen zielgruppenspezifischen Gesundheitsangebote für Mütter in der Regelversorgung des Gesundheitssystems. Die stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter oder Mutter-Kind sind, wissenschaftlich erwiesen, hocheffektiv. In den 84 vom Müttergenesungswerk anerkannten Einrichtungen werden die Maßnahmen nach einem besonderen Qualitätskonzept ganzheitlich, frauenspezifisch und individuell – von der Lebenssituation jeder Mutter ausgehend – durchgeführt.

„Zur Antragstellung und Klärung aller Fragen rund um die Kurmaßnahme nutzen Mütter am besten die 1.400 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im Müttergenesungswerk“, empfiehlt Anne Schilling.

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Die Klinik Haus Elstersteinpark arbeitet seit Jahren mit pflegenden Angehörigen. Speziell Mütter mit erwachsenen behinderten Kindern sind von diesem Thema betroffen

Pflegende Angehörige brauchen Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen

Berlin, 15. Februar 2011. Das Müttergenesungswerk (MGW) bekräftigt den jüngsten Vorschlag des Bundesgesundheitsministers, dass es für pflegende Familienmitglieder stationäre  Maßnahmen zur medizinischen Vorsorge- und Rehabilitation nach dem Vorbild der Mutter-Kind-Maßnahmen geben muss. Mit den Schwerpunktmaßnahmen für Mütter, die Angehörige- pflegen, bietet das Müttergenesungswerk  hochqualifizierte medizinischen Maßnahmen nach § 24 oder § 41 SGB V seit langem an.

„Die funktionale Ausweitung des Mütterbegriffs, könnte allen Frauen sofort die Inanspruchnahme des bestehenden Angebotes des MGW ermöglichen. Jemand, der Angehörige pflegt, hat ähnliche Anforderungen zu erfüllen wie eine Mutter: Der 24-Stunden-Alltag, die Erfüllung körperlicher wie seelischer Bedürfnisse der Pflegebedürftigen“, berichtet Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes heute in Berlin.

Die IfeS Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte bereits 2007 festgestellt, dass 80% der Pflegeleistung zu Hause von Frauen erbracht wird. ¾ von ihnen leiden an mindestens einer Krankheit und brauchen spezialisierte Hilfe.

In vier anerkannten Mütterkliniken und mehreren vom MGW anerkannten Mutter-Kind-Kliniken werden diese Spezialmaßnahmen heute schon angeboten und können unterschiedlichsten Anforderungen – ob allein oder mit den zu pflegenden Angehörigen - gerecht werden. Die Schwerpunktmaßnahmen arbeiten spezifisch und ganzheitlich der körperlichen und seelischen Belastung der pflegenden Frauen entgegen. Medizinische, physiotherapeutische Angebote sind genauso wichtig wie die psychosoziale Therapie mit indikations- und themenzentrierten Gruppen- und Einzelgesprächen sowie Körper- und Entspannungsübungen. Ziel soll es sein, dass die Frauen ihren eigenen Bedürfnissen und den alltäglichen Erfordernissen wieder gerecht werden können ohne selbst zu erkranken. Dabei steht Empowerment, Nachhaltigkeit und Hilfe zur Selbsthilfe ganz oben.

Umfassende Hilfe bei der Beantragung der Kurmaßnahmen, bei der Klärung der Betreuungssituation erhalten die Frauen bei den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände im Verbund des Müttergenesungswerkes. „Nutzen Sie das Know How der BeraterInnen für die Vorbereitung der Kurmaßnahme aber auch für die Nachsorge“, empfiehlt Anne Schilling.

Weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen unter: www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030 330029-29


 


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