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Fachinformation

  Info Pflegeversicherung

   
   

Ihr Kind hat eine Behinderung und Sie möchten eine Pflegstufe beantragen?

Der Zeitaufwand für die Versorgung, Pflege und Therapien ist meist enorm hoch, eine Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeit für Sie und Ihre Familie bietet die Einstufung in eine Pflegestufe der Pflegeversicherung.

Ein Antrag auf Überprüfung ist formlos an Ihre Krankenkasse zu richten.

Ein Gutachter wird Sie zuhause besuchen und die Pflegebedürftigkeit Ihres behinderten Kindes einstufen:

 
Beratung zum Thema Pflegeversicherung
Ausführliche Beratung zum Aufbau eines häuslichen Entlastungssystems erhalten Sie – neben den Beratungs- und Infomöglichkeiten während einer Kur in der Klinik Haus  Elstersteinpark oder bei den örtlichen Pflegestützpunkten, den Behindertenberatungsstellen der Lebenshilfe etc. Auch die Sozialdienste der Sozialpädiatrischen Zentren und der Epilepsiezentren können Ihnen behilflich sein. 

Pflegestufen
Pflegestufe 0: Bei geringer geistiger Behinderung mit hoher Aufsichts- und Betreuungsintensität gibt es seit Juli 2009 die so genannten zusätzlichen Betreuungsleistungen. Je nach Einstufungsgrad erhalten Sie zwischen 1200,-€ und 2400,-€ pro Jahr, die über einen bei der Pflegeversicherung zugelassenen Verband an Betreuungsleistungen abgerufen werden können.

Pflegestufen 1-3: Sie erhalten eine monatliche Vergütung für Ihre häusliche Pflegeleistungen und sind dabei unfall- und rentenversichert.

Häufig gibt es bei der Einstufung Probleme, da die Besonderheiten und Pflege erschwerende Faktoren der Kinder in den Gutachten nicht die  ihnen zustehende Geltung finden.

Während der Kur sind wir Ihnen gern behilflich, die Pflegestufe zu reflektieren und gegebenenfalls an Veränderungen mitzuarbeiten.

Zum einmaligen Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von monatlich 31,-€  müssen bei Einstufung in die Pflegestufen 1-3 zusätzlich beantragt werden.

Um die häusliche Pflege langfristig leisten zu können, ohne sich zu überlasten, sind häufig bauliche Veränderungen notwendig. Hierfür gibt die Pflegeversicherung nach Prüfung des Kostenvoranschlages einen Zuschuss von 2557,-€ pro Maßnahme.


Verhinderungspflege
Zusätzlich zu Pflegestufe 1-3 stehen jährliche Entlastungstöpfe zur Verfügung, die Ihnen viel Zeit zur Pflege der eigenen Gesundheit ermöglichen können.

Sie erhalten über die Verhinderungspflege jährlich 1510,-€ für die Betreuung Ihres Kindes durch Personen Ihres Vertrauens.


Zusätzliche Betreuungsleistungen
Bei den zusätzliche Betreuungsleistungen wird im Pflegegutachten festgelegt, ob Ihr Kind mit fehlender Alltagskompetenz Anspruch auf 1200,-€ oder 2400,-€ hat. Diese Gelder können Sie bei einem von der Pflegeversicherung zugelassenen Verband an Betreuungsleistungen abrufen.


Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege kann seit Juli 2009 nicht nur in stationären Einrichtungen mit spezieller Zulassung, sondern bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren auch von pädagogischen Fachkräften abgerechnet werden. Für Kinder und Jugendliche stehen bundesweit nicht genügend geeignete Angebote bereit. 


 


Freie Plätze:
Hier finden Sie die aktuellen Informationen über freie Plätze, die täglich erneuert werden

Träger der Klinik Haus Elstersteinpark:
Landesverband Saarland e.V.



Kostenlose Info- und Beratungsnummer:
0800/0900880



Aktuelles:
Hier erfahren Sie weitere Neuigkeiten von unserer Klinik.

www.Haus-Elstersteinpark.de